Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der HAAGE & PARTNER Computer GmbH

1. Geltung

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen sowie den Verkauf von Software, Büchern und Zeitschriften. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der Verkäufer nicht ausdrücklich widerspricht. Alle mündlichen, telegrafischen oder telefonischen Abmachungen bedürfen, um wirksam zu werden, unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot und Abschluß

Unsere Angebote erfolgen freibleibend; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der HAAGE & PARTNER verbindlich.

3. Lieferung und Versand

Lieferfristen bzw. Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht schriftlich eine abweichende, besondere Vereinbarung getroffen wurde. Teillieferungen sind bei Lieferengpässen zulässig, sofern sie vom Besteller nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen werden. Kann HAAGE & PARTNER zugesagte Waren ganz oder teilweise nicht liefern, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Überschreitung von Lieferfristen begründet in keinem Fall Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Alle Sendungen - einschließlich etwaiger Rücksendungen - gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Gefahr für Verlust und Beschädigung geht mit Absendung auf den Kunden über. Ersatz für verlorengegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird nicht geleistet. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

4. Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich ab Sitz unserer Gesellschaft und stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt auf Wahl von HAAGE & PARTNER per Nachnahme, Vorauskasse oder auf Rechnung jeweils zuzüglich der Versandkosten. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Waren. Rechnungen sind - auch bei Teillieferungen - 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Der Abzug von Skonti ist auch bei früherer Zahlung unzulässig. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Die Aufrechnung oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Bestellers rechtskräftig oder von HAAGE & PARTNER ausdrücklich anerkannt worden ist. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist ist HAAGE & PARTNER berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.

5. Eigentumsvorbehalt

HAAGE & PARTNER behält sich bis zur vollständigen Bezahlung ihrer sämtlichen Forderungen aus allen Lieferungen das Eigentum an den gelieferten Waren gemäß § 455 BGB vor. Der gewerbliche Besteller ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen tritt der Besteller an HAAGE & PARTNER zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seine Zahlungspflicht HAAGE & PARTNER gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig, einer Pfändung durch Dritte ist sofort zu widersprechen. Jeder Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware ist HAAGE & PARTNER unter Vorlage aller für die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erforderlichen Unterlagen unverzüglich mitzuteilen. Alle etwaigen Interventionskosten hat der Besteller HAAGE & PARTNER zu ersetzen.

6. Gewährleistung

Beanstandungen der Lieferungen und Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche beschränken sich nach Wahl von HAAGE & PARTNER auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes, auf Nachbesserung oder auf Vergütung des Warenwertes gegen Rückgabe der Ware. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art (etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von HAAGE & PARTNER gelieferten Waren zurückzuführen sind), sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche für Waren mechanischer, elektrischer oder elektronischer Art sind ausgeschlossen, wenn die Ware repariert, demontiert oder geändert wurde. HAAGE & PARTNER ist berechtigt, ihre Produkte fortlaufend weiterzuentwickeln. Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt sind dann zulässig, wenn sie der qualitativen Fortentwicklung des Produktes dienen. Besteht eine Garantie des Herstellers, hat der Besteller den Hersteller in Anspruch zu nehmen. Insoweit tritt HAAGE & PARTNER sämtliche Herstellergarantien an den Besteller ab. Die Gewährleistung von HAAGE & PARTNER entfällt in solchen Fällen auch dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt.

7. Rücksendungen

Rücksendungen von Waren erfolgen nur auf Anforderung oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin. Für Rücksendungen trägt der Besteller Gefahr und Kosten. Nicht genehmigte Rücksendungen gehen unfrei zurück. Eine Rücknahme der Ware erfolgt nur mit Zustimmung von HAAGE & PARTNER. Die Rücknahme von Datenträgern ist prinzipiell ausgeschlossen.

8. Patent- und Urheberrechte

An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen der gesamten Soft- und Hardware und ähnlichen Unterlagen bestehen Eigentums- und Urheberrechte von HAAGE & PARTNER. Ohne Einwilligung von HAAGE & PARTNER dürfen derartige Produkte Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist mit Ausnahme einer Sicherungskopie ohne Einwilligung von HAAGE & PARTNER ebenfalls untersagt. Verletzt der Besteller Schutzrechte von HAAGE & PARTNER, haftet er gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Für die fahrlässige Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte Dritter kann HAAGE & PARTNER vom Besteller nicht haftbar gemacht werden.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der HAAGE & PARTNER. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie dessen Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der HAAGE & PARTNER. Gegenüber Vollkaufleuten im Sinne des Handelsrechtes ist darüber hinaus für sämtliche Ansprüche, die aus der Geschäftsverbindung herrühren, Gerichtsstand der Sitz der HAAGE & PARTNER. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Nebenabreden, Teilwirksamkeit

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede, auf die Schriftform zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, bleiben sowohl der Vertrag und die Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.

HAAGE & PARTNER, 61191 Rosbach
Stand: Januar 1996
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